Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Strafverteidigung. Im Strafrecht berate ich Sie in folgenden Bereichen:
allgemeines Strafrecht
Strafprozessrecht
Jugendstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Gewaltdelikte
Es kann durchaus schon mal vorkommen, dass man unschuldig dem Verdacht einer Straftat ausgesetzt wird, um so wichtiger ist es dann bereits im Ermittlungsverfahren einen kompetenten Anwalt zur Seite zu haben.
Sollte ein Verfahren wegen einer Straftat gegen Sie eingeleitet worden sein und Sie von der Polizei oder der Staatsanwalt vernommen werden, empfehle ich Ihnen keine Aussage zur Sache zu machen. Auch dann nicht, wenn sie sich für unschuldig halten. Als Beschuldigter steht ihnen auf jeden Fall das Aussageverweigerungsrecht zu, so dass Sie auch jederzeit einen Anwalt in Anspruch nehmen dürfen. Sie müssen nämlich bedenken, dass jede ihrer Aussage später gegen Sie verwendet werden darf, wenn kein Beweisverwertungsverbot besteht. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen sich so frühzeitig wie möglich einem Anwalt anzuvertrauen.
Auch im Falle der Verhaftung haben Sie das Recht, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Sollte Untersuchungshaft angeordnet werden, kann Haftprüfung oder Haftbeschwerde beantragt werden, um eine Aufhebung des Haftbefehls oder Haftverschonung zu erreichen.
Um später dann eine lückenlose und effiziente Verteidigung vor Gericht vorbereiten zu können, ist es also ratsam , wenn Sie zuvor keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht haben. Nicht unerwähnt bleiben sollte die Tatsache, dass der Anwalt in bestimmten Fällen die Möglichkeit hat, im Vorfeld gezielte Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zu führen, um eventuell eine Einstellung des Verfahrens herbeiführe zu können.
Daneben vertrete ich auch Opfer von Straftaten in Nebenklagen. Als Nebenkläger haben Sie die Möglichkeit sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen, so dass Ihnen das Recht zusteht, bei der Hauptverhandlung ständig anwesend zu sein, dem Angeklagten Fragen zu stellen, Beweisanträge zu stellen und gegebenenfalls einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zu stellen.
Im sogenannten Adhäsionsverfahren besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren geltend zu machen, die aus der gegen Sie begangenen Straftat entstanden sind.
Der strafrechtliche Notdienst steht Ihnen unter der Telefonnummer 0176-69347095 täglich 24 Stunden zur Verfügung.