Urheberrecht/
Abmahnung

Rechtsanwälte NYGD

Urheberrecht / Abmahnung

Im Urheberrecht beraten wir Sie bei der Durchsetzung/Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen und Abmahnungen. Funktion der Abmahnung ist es, Streitigkeiten auf direktem und kostengünstigem Weg ohne Einschaltung des Gerichts beizulegen. Hierbei wird dem Gegner also die Gelegenheit gegeben, den Rechtsstreit durch die Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserklärung endgültig beizulegen.

Ist die Abmahnung berechtigt oder akzeptiert der Abgemahnte sie, kann der Verletzte die ihm entstandenen Anwaltskosten ersetzt verlangen. Für den Fall einer ungerechtfertigten Abmahnung kann eine sogenannte Gegenabmahnung verfasst, oder eine negative Feststellungsklage erhoben werden. Falls Sie daher mal eine Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhalten sollten, dann ist es wichtig, dass Sie diese nicht vorschnell unterschreiben. Häufig sind solche Abmahnschreiben sehr weit gefasst und zumeist auch unberechtigt.


Abmahnungen sollten aber auch nicht ignoriert werden, da der Abmahnende bei eventuell berechtigten Abmahnungen das Recht hat von Ihnen seine Anwaltskosten für die Abmahnung und für den Erlass der einstweiligen Verfügung, aber auch die Gerichtskosten für die einstweilige Verfügung, zu verlangen. Zudem müssen Sie dann auch noch die Kosten Ihres eigenen Anwalts zahlen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Gegenseite Sie auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt, so dass Sie auch hierfür eventuell die Kosten zu tragen haben.

Sollte die Abmahnung berechtigt gewesen sein, dann besteht zumindest die Möglichkeit, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies hat den Vorteil, dass die Gegenseite dann nur noch die Anwaltskosten und den Schadensersatzanspruch vor Gericht geltend machen kann, die dann erheblich geringer ausfallen.

Daher ist es ratsam, bei Abmahnschreiben einen Anwalt einzuschalten, um sich richtig beraten zu lassen und um die Kosten gering zu halten.

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